Datensperre

Gesetzliche Grundlagen
Zur Erfüllung der gesetzlichen Aufgaben ist es unumgänglich, dass die Gemeinde Personendaten der Einwohner/-innen und des Personals sowie von Firmen speichert, bearbeitet und in bestimmten Fällen weitergibt. Dabei werden die Vorschriften von Kanton und Gemeinde eingehalten.

Dokumente
Datenschutzgesetz
Datenschutzverordnung
Verordnung über die Internet-Bekanntgabe von öffentlichen Informationen (IBV)

Recht auf Datensperrung
Jede Person kann die Bekanntgabe ihrer Daten an Private sperren lassen. Der Nachweis eines schützenswerten Interesses ist nicht erforderlich. Die Bekanntgabe ist trotz Sperre zulässig, wenn die Behörde zur Bekanntgabe gesetzlich verpflichtet ist oder die betroffene Person rechtsmissbräuchlich handelt.

Formular Datensperre

Datenschutzaufsichtsstelle
Für Fragen zum kommunalen Datenschutz steht den Bürgerinnen und Bürgern die Datenschutzaufsichtsstelle der Gemeinde zur Verfügung. Aufsichtsstelle der Gemeinde Uebeschi ist das
ROD Treuhand AG
Solothurnstrasse 22
3322 Urtenen