Pass / Identitätskarte

Ab 1. März 2010 können Schweizer Bürgerinnen und Bürger mit Wohnsitz im Kanton Bern den E-Pass 10 und die Identitätskarte persönlich bei einem der sieben Ausweiszentren (be.ch) nach freier Wahl beantragen.
Dazu ist vorgängig eine Terminreservation erforderlich unter Tel. 031 635 40 00 (Montag bis Freitag von 08.00 bis 12.00 und 13.00 bis 16.00 Uhr) oder unter www.schweizerpass.ch.

Sie erfahren dort auch, welche der folgenden Unterlagen Sie mitbringen müssen:

  • alter Pass oder / und alte Identitätskarte (muss in jedem Fall vorgelegt werden)
  • Niederlassungsausweis
  • Wenn ein neuer Ausweis für ein Kind bestellt wird:
    Ausweis der begleitenden Person (gesetzliche Vertretung), Familien- oder Geburtsschein, Sorgerechtsnachweis (bei geschiedenen/nicht verheirateten Eltern)
  • Weitere bei Bedarf

Kinder und unmündige Personen sind durch die sorgeberechtigte Person resp. den Vormund zu begleiten.

Der Verlust eines Ausweises ist in jedem Fall persönlich bei einer schweizerischen Polizeistelle oder direkt im Ausweiszentrum bei der Beantragung des neuen Ausweises zu melden.

Bei der Vorsprache für die Beantragung eines Passes werden als biometrische Merkmale das Gesichtsbild - welches ebenfalls als Foto auf dem Pass erscheint - und zwei Fingerabdrücke aufgenommen. Auch für die Identitätskarte wird das Foto vor Ort aufgenommen. Es muss weder für den Pass noch für die Identitätskarte ein Foto mitgebracht werden.

Die Gebühr ist direkt im Ausweiszentrum zu bezahlen. Den Ausweis erhalten Sie nach max. 10 Arbeitstagen per Einschreiben zugestellt.

Provisorischer Pass

Den provisorischen Pass können Sie direkt im Ausweiszentrum Bern beantragen. Es sind dieselben Unterlagen wie beim E-Pass 10 und der Identitätskarte vorzulegen. Der Ausweis wird noch am selben Tag ausgestellt.

Alle vorher ausgestellten Ausweise behalten ihre Gültigkeit bis zu deren Ablauf!


Die Ausweisarten

E-Pass 10 - Der neuste biometrische Pass

Der E-Pass 10 ist eine Weiterentwicklung des E-Passes 06. Auf dem Chip werden zusätzlich zum Gesichtsbild und zu den Ausweisdaten zwei Fingerabdrücke gespeichert. Damit können Missbräuche besser verhindert und die Identität schneller und zweifelsfrei überprüft werden.

Als assoziierter Schengen-Staat ist die Schweiz verpflichtet, spätestens ab 1. März 2010 nur noch den E-Pass 10 auszustellen. Die definitive Einführung stellt eine internationale Verpflichtung dar, deren Erfüllung die Reisefreiheit der Schweizerinnen und Schweizer sicherstellt.

Der provisorische Pass

Der provisorische Pass kann in dringenden Fällen durch die Notpassstelle der Kantone und der Flughäfen (ausgenommen Bern-Belp) innert kürzester Zeit ausgestellt werden, ist aber bei der Wiedereinreise in die Schweiz abzugeben. Die Notpassstelle des Kantons Bern befindet sich im Ausweiszentrum Bern.

Der provisorische Pass berechtigt Sie nicht zur visumsfreien Einreise in die USA und nach Quatar.

Die Identitätskarte

Die Identitätskarte ist bestimmt für Reisen im europäischen Raum und zur Bestätigung der Identität im Inland (z.B. Bank, Post).

Die Identitätskarte wird weiterhin ohne elektronisch gespeicherte Daten ausgestellt. Sie entspricht den aktuellen Sicherheitsstandards und verfügt über eine maschinenlesbare Zone.

Kombi – Angebot für E-Pass und IDK

Beachten Sie das kostengünstigere Kombiangebot. Dieses ist nur gültig, wenn der E-Pass 10 und die Identitätskarte gleichzeitig beantragt werden.

Weitere Informationen erhalten Sie unter www.pom.be.ch.