Öffentliche Auflage Fakultatives Referendum Verpflichtungskredit Umlegung Wasserleitung
In Anwendung von Artikel 12 Absatz 2 des Organisationsreglements der Gemeinde Uebeschi vom 1. Januar 2026 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht, dass der Gemeinderat an seiner Sitzung vom 1. Juni 2026 einen Verpflichtungskredit von Fr. 75‘000 zur Ausführung der Trinkwasserleitung auf den Parzellen 81, 217 und 222 genehmigt hat.
Dieser Beschluss untersteht dem fakultativem Referendum. Gemäss Artikel 26 und 27 des Organisationsreglements können mindestens fünf Prozent der in kommunalen Angelegenheiten Stimmberechtigten innert dreissig Tagen seit der Veröffentlichung des Beschlusses des Gemeinderats durch Unterzeichnen des entsprechenden Begehrens verlangen, dass der Verpflichtungskredit der Gemeindeversammlung zur Genehmigung unterbreitet wird.
Referendumsfrist: 20. Juli 2026
Einsenden an: Gemeindeverwaltung Uebeschi, Dorf 32, 3635 Uebeschi
Der Kreditbeschluss liegt dreissig Tage öffentlich bei der Gemeindeverwaltung Uebeschi auf und kann hier eingesehen werden.



