COVID 19: Beschlüsse des Bundesrates vom 18.12.2020
In Kürze:
- Restaurants/Bars/Clubs, Kultur-, Sport- & Freizeiteinrichtungen (inkl. Erotikbetriebe) sind vom 22. Dezember 2020 bis 22. Januar 2021 geschlossen.
- Take-Aways und Lieferdienste sind bis 23.00 Uhr erlaubt.
- Einkaufsläden, Märkte im Freien und Dienstleistungsbetriebe müssen zwischen 19.00 bis 06.00 Uhr sowie an Sonn- und Feiertagen geschlossen bleiben.
- Bäckereien dürfen am Sonntag geöffnet sein.
- Die maximale Personenanzahl in Läden wird beschränkt.
- Veranstaltungen sind weiterhin verboten.
- Für Beschlüsse zu Skigebieten bleiben die Kantone zuständig. Der Regierungsrat des Kantons Bern hat bis jetzt keine weitergehenden Einschränkungen in Skigebieten beschlossen, aber aufgrund der stark belasteten Spitäler zur Vorsicht beim Skifahren aufgerufen. Sollte sich die Situation den Spitälern verschärften, prüft der Regierungsrat eine Schliessung der Skigebiete.
- Kantone mit «günstiger epidemiologischer Lage» können Erleichterungen beschliessen. Der Kanton Bern gehört aktuell nicht dazu, es gelten also die Bundesvorschriften.
Verschärfung der Massnahmen
- Medienmitteilung «Verschärfung der Massnahmen»
- Änderung Covid-19-Verordnung besondere Lage
- Erläuterungen des Bundesrates&FAQ zur Covid-19-Verordnung besondere Lage
Informationen zu den Schnelltests
Informationen zur Kurzarabeit