Geringfügige Änderung Überbauungsordnung „Platz“ nach Art. 122 Abs. 7 der Bauverordnung vom 6. März 1985 (BauV)

Der Gemeinderat von Uebeschi hat die vorerwähnte geringfügige Änderung der Überbauungsordnung Platz am 23.10.2023 beschlossen. 

Gegen den Beschluss des Gemeinderats kann innert der Frist von 30 Tagen ab Publikation beim Amt für Gemeinden und Raumordnung (Abteilung Orts- und Regionalplanung) Nydeggasse 11/13, 3011 Bern, schriftlich und begründet Beschwerde erhoben werden. 

Die Unterlagen können auf der Gemeindeverwaltung eingesehen werden.

Der Gemeinderat

« Zurück